Komplette Wiederherstellung nach Wohnungs-, Küchen- oder Dachstuhlbrand — von der Sicherung bis zur Renovierung in Originalqualität.
Nach einem Wohnungs-, Küchen-, Schmor- oder Dachstuhlbrand ist eine fachgerechte Brandschadensanierung entscheidend — nicht nur, um die Räume wieder bewohnbar zu machen, sondern um Folgeschäden durch Russkorrosion, eindringende Brandgase und Löschwasser zu verhindern. Wir vermitteln Sie an spezialisierte Sanierungsbetriebe in Hamburg und Umland, die mit allen Phasen einer Brandsanierung vertraut sind.
Detaillierte Erfassung des Schadensumfangs — alle betroffenen Räume, Materialien und Hausrats-Bestandteile. Voraussetzung für eine reibungslose Versicherungsabwicklung. In der Regel begleitet von einem unabhängigen Sachverständigen, wenn die Versicherung das verlangt.
Statische Sicherung beschädigter Bauteile (besonders bei Dachstuhl- und Geschossdeckenbränden wichtig), Notabdichtung gegen Witterung, Stromnetz-Abnahme durch Elektrofachkraft vor Wiederinbetriebnahme.
Trockene Vorreinigung mit Chemikalienschwamm und Spezialvliesen — Russ wird nicht mit Wasser verrieben, sondern aufgenommen. Erst danach Feinreinigung mit pH-angepassten Russlösern. Mehr zur Russentfernung.
Tapeten, Putz, Estrich, beschädigte Bodenbeläge und schwer kontaminierter Hausrat müssen häufig entfernt werden. Bei tief in das Mauerwerk eingedrungenem Brandrauch ist oft auch der Putz nicht zu retten.
Löschwasser verursacht zusätzliche Feuchtigkeit in Wänden, Decken, Estrich und Holzkonstruktionen. Estrich-Dämmschicht-Trocknung, Raum- und Wandtrocknung mit professionellen Geräten — bis Restfeuchtewerte sicher im Normalbereich liegen.
Ozon-Behandlung, Hydroxyl-Generator, Thermonebel oder Aktivkohle-Filtration — abhängig vom Schadensbild und der Belastung. Methoden im Detail.
Verputzen, neu Tapezieren, Streichen, Verlegen neuer Bodenbeläge — Wiederaufbau in Originalqualität. Bei Bedarf auch komplette Innenausbau-Erneuerung, Einbauschränke und Küchen.
Auf Wunsch übernimmt der ausführende Betrieb die direkte Abrechnung mit Ihrer Versicherung (Abtretungserklärung). Sie strecken nichts vor und müssen sich um die Kostenabwicklung nicht weiter kümmern.
Faustregeln (abhängig vom Schadensumfang):
Die meisten Sanierungsbetriebe in unserem Netz rechnen direkt mit Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung ab. Sie unterzeichnen eine sogenannte Abtretungserklärung. Damit gehen die Ansprüche gegenüber der Versicherung auf den Betrieb über — Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und auch nicht selbst mit dem Versicherer verhandeln. Lediglich eine eventuelle Selbstbeteiligung zahlen Sie aus eigener Tasche.