Brandschäden gehen schnell in die Zehntausende — die gute Nachricht: in den allermeisten Fällen übernimmt die Versicherung. Hier ein Überblick, welche Versicherung welche Kosten trägt, was Sie selbst zahlen müssen und wie die Direktabwicklung mit dem Fachbetrieb funktioniert.
Welche Versicherung zahlt was?
Wohngebäudeversicherung
Zahlt für Schäden am Gebäude:
- Beschädigte Wände, Decken, Böden, Fenster, Türen
- Brandgeschädigte Installationen (Elektrik, Heizung, Sanitär)
- Estrich, Putz, Tapeten, Dachstuhl
- Sanierungskosten am Bauwerk inkl. Russentfernung, Geruchsneutralisation und Wiederaufbau
- Löschwasserschäden (Wasserschäden durch Löscheinsatz der Feuerwehr)
- Zuständig: Eigentümer der Immobilie
Hausratversicherung
Zahlt für Schäden am Inventar:
- Möbel, Teppiche, Vorhänge, Lampen
- Elektrogeräte (TV, Computer, Küchengeräte)
- Kleidung, Schuhe, Wäsche
- Persönliche Wertsachen (in der Regel nur bis zur vereinbarten Höchstsumme)
- Reinigung von Polstermöbeln, Teppichen, Textilien (Brandschäden-Wäscherei)
- Hotelkosten, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist (in der Regel bis 100 Tage)
- Zuständig: Mieter oder Eigentümer (für eigenen Hausrat)
Privathaftpflichtversicherung
Zahlt für Schäden, die Sie bei Dritten verursachen — z. B. wenn Ihr Wohnungsbrand auf die Nachbarwohnung übergreift, die Tapeten dort durch Russ unbrauchbar werden oder die Wohngebäudeversicherung des Vermieters Regressansprüche stellt. Auch bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Kerze ohne Aufsicht, Pfanne auf dem Herd vergessen) leistet die Privathaftpflicht meist mit Ausnahme von Vorsatz.
Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung
Für Vermieter: deckt Schäden ab, die Mieter oder Besucher durch bauliche Mängel an Ihrem Gebäude erleiden — relevant z. B. bei Bränden durch defekte Elektroinstallation.
Glasversicherung
Optional als Zusatzbaustein: Bei Fensterglas-Brüchen durch Brand oder Löscheinsatz (Druck, Hitze) übernimmt diese Versicherung die Erneuerung. In Hamburg in Altbauten mit großen Fenstern relevant.
Was übernimmt die Versicherung NICHT?
- Schäden durch Vorsatz (Brandstiftung durch den Versicherten selbst)
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit — kann zu Kürzung der Versicherungsleistung führen (z. B. brennende Zigarette im Bett, nicht beaufsichtigte Kerze, defekte Geräte trotz Warnsignalen weiter betrieben)
- Folgeschäden durch zu späte Meldung oder verschleppte Sanierung (z. B. Korrosionsschäden, weil Russ nicht zeitnah entfernt wurde — sog. Schadensminderungspflicht verletzt)
- Wertverluste über die vereinbarte Höchstsumme hinaus
- Schäden durch Bauarbeiten oder Vorsätze, die nicht versichert sind
Direktabwicklung mit dem Fachbetrieb
Die meisten Sanierungsbetriebe in unserem Netz bieten Ihnen die direkte Abrechnung mit der Versicherung an. Praktisch sieht das so aus:
- Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung: damit gehen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung auf den Sanierungsbetrieb über.
- Der Betrieb übernimmt die Kommunikation mit Ihrer Versicherung, erstellt einen Kostenvoranschlag und holt die Freigaben ein.
- Sie müssen nichts vorstrecken — die Rechnung geht direkt an die Versicherung.
- Nur eine eventuelle Selbstbeteiligung zahlen Sie aus eigener Tasche.
Diese Variante hat zwei Vorteile: Sie müssen nicht selbst mit der Versicherung verhandeln, und Sie haben kein Liquiditätsrisiko bei großen Schadenssummen.
Typische Kostenspannen (Hamburg, Stand 2026)
Zur Orientierung — die tatsächlichen Kosten hängen vom konkreten Schaden und der Belastung ab. Bei Versicherungsschäden ist die genaue Höhe für Sie meist sekundär, weil die Abrechnung direkt zwischen Versicherer und Sanierungsbetrieb läuft.
- Reine Geruchsneutralisation (Ozon-Behandlung kleinere Wohnung): 400 – 1.200 €
- Schmorbrand mit Reinigung & Geruchsneutralisation: 1.500 – 4.500 €
- Küchenbrand mit Russentfernung, Geruchsbehandlung und Teilrenovierung: 5.000 – 18.000 €
- Wohnungsbrand mit Komplettsanierung: 20.000 – 80.000 €
- Großbrand mit Dachstuhl- und mehreren Geschossen: ab 60.000 €, häufig im sechsstelligen Bereich
Was Sie auch ohne Versicherung tun können
Falls Sie keinen Versicherungsschutz haben oder die Versicherung nur teilweise leistet:
- Klären Sie mit dem Sanierungsbetrieb, welche Teilleistungen Sie selbst übernehmen können (z. B. eigenes Räumen, eigene Vorreinigung) — und welche fachgerecht ausgeführt werden müssen.
- Bei Mietwohnungen prüfen, ob ein Schaden durch Dritte verursacht wurde — ggf. Regress über deren Privathaftpflicht.
- Bei finanziellen Notlagen: Notfall-Hilfe über Hamburger Sozialträger oder Wohnungsgesellschaften kann teilweise Sanierungskosten oder Übergangsmiete übernehmen.